Externer Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte erarbeitet ein Datenschutzkonzept und unterstützt den Auftraggeber bei der Einführung notwendiger Maßnahmen. Weiter beantwortet er auftretende Fragen rund um das Thema Datenschutz und führt eine jährliche Datenschutzschulung durch. Als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes sorgt der Datenschutzbeauftragte für die Erstellung von Richtlinien, Vereinbarungen und Datenschutzkonzepten, die Durchführung der definierten Schutzmaßnahmen und die Beratung im laufenden Betrieb. Er erfüllt alle gesetzlichen Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 4g BDSG und Art. 39 DSGVO.
Paket Bronze
Das Einstiegspaket | Überprüfung des DSMS
Paket Silber
Überprüfung Ihres DSMS und DSB as a Service
- Vortrag zum Thema Datenschutz
- Klären von Fragen zum Thema Datenschutz
- Stellen eines externen Datenschutzbeauftragten
- Mitwirken und beraten beim Erstellen von notwendigen Unterlagen
- Beratungskontingent 8h
- Telefonservice im Schadensfall
Paket Gold
Das Premiumpaket | Überprüfung des DSMS und DSB as a Service
- Vortrag zum Thema Datenschutz
- Klären von Fragen zum Thema Datenschutz
- Stellen eines externen Datenschutzbeauftragten
- Mitwirken und beraten beim Erstellen von notwendigen Unterlagen
- Beratungskontingent 12h
- Telefonservice im Schadensfall
- Soforthilfe und Maßnahmen
- Schulung der Mitarbeitenden
Insbesondere werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:
IST-Aufnahme:
- Prüfung aller relevanten Datenschutzunterlagen
- Prüfung der Gegebenheiten vor Ort, sowie der bereits eingeführten Maßnahmen
- Interviews mit der Geschäftsführung, den Abteilungsleitern und den Mitarbeitern
- Überprüfung der Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Erstellung eines Maßnahmenplans mit Handlungsempfehlungen
- Vorstellung des Maßnahmenplans
Nach der Aufnahme des IST-Zustandes werden nicht oder nur teilweise erfüllte gesetzliche Anforderungen in Absprache mit der Geschäftsführung umgesetzt (Hierbei kann es zu Mehraufwand neben der jährlichen Pauschale kommen).
Einführung Datenschutzmaßnahmen:
- Erstellung der Verfahrensverzeichnisse
- Erstellung von Richtlinien (z. B. Diensthandys, Nutzung E-Mail/Internet)
- Erstellung/Einführung von technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Vertragsgestaltung mit Dienstleistern
- Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- Sicherstellung der Rechte der Betroffenen
- Durchführen von Sensibilisierungen, z. B. Schulungen
- Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten
- Prüfung des Bewerberverfahrens
Zu weiteren Themen beraten wir Sie gerne und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.